für Rosenheim, Schloßberg und den ganzen Landkreis Rosenheim. Mit Freude Fahren lernen und den Führerschein erwerben. Wir schulen mit modernen Fahrzeugen und bereiten Sie gewissenhaft auf die Führerscheinprüfung vor, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.
In unserer Fahrschule können Sie den EU-Führerschein in den Klassen B und BE (Auto), A, A1 und A2 (Motorrad), M (Kleinkrafträder) und Mofa machen. Außerdem bieten wir das Seminar ASF an. Eine genaue Beschreibung der Führerscheinklassen und der Seminare finden Sie auf unserer Seite FAQ und Info.
Die Fahrschule Rosenheim – das Team
Unser Team besteht aus zwei erfahrenen Fahrlehrern, Christian und Hartmut Holewa. Wir vermitteln Ihnen sowohl die Theorie als auch die Praxis damit Sie so schnell als möglich zum angestrebten Führerschein kommen.
Christian Holewa
Hartmut Holewa
Unsere Fahrzeuge der Fahrschule für Rosenheim und Umgebung
Natürlich soll es Ihnen Spaß machen, den Führerschein bei uns zu erwerben. Darum haben wir für die praktische Ausbidlung moderne und zeitgemäße Autos und Motorräder, mit denen Sie beim Fahren lernen auch noch viel Freude am Fahren haben.
Mit unsere Autos macht die praktische Ausbildung zum Führerschein der Klasse B und BE Spaß..
Das sind unsere Autos für Ihre Führerscheinausbildung:
- Audi Q3 (B)
- Audi Q5 (B + BE)
- BMW X5 (BE)
Die Motorräder für Ihren Führerschein der Klassen A, A1 und A2
Für den Motorrad-Führerschein schulen wir Sie auf folgenden Fahrzeugen:
- BMW F800R (A)
- BMW R nineT (A)
- Honda MSX 125 (A1)
- BMW G310R (A2)
- Aprilia Ditech 50 (AM)
- Aprilia Area 51 (Mofa)
Fahren lernen: Die Theorie
Die vorbereitung auf die theoretsiche Fahrprüfung erfolgt bei uns in unseren Schulungsräumen in Rosenheim und Schloßberg.
Schulungsräume und Zeiten für den theoretischen Unterricht
Fahrschule Holewa Rosenheim
Königsstraße 3
83022 Rosenheim
Montag und Donnerstag jeweils ab 19.00 Uhr
Fahrschule Holewa Schloßberg
Ahornweg 13
83071 Stephanskirchen / Schloßberg
Dienstag und Freitag jeweils ab 19.00 Uhr
Anmeldung zum Führerschein
Eine Anmeldung zum Führerschein ist an den Tagen des theoretischen Unterrichts jeweils um 19.00 Uhr in den jeweiligen Unterrichtsorten möglich.
Allgemeine Informationen zum Führerschein und den Führerscheinklassen
EU-Führerschein – Europäischer Führerschein
Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU wurden ab 2012 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Ab dann darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Spätestens bis zum Jahr 2032 müssen alle alten gegen die neuen Führerscheine getauscht werden.
Wir schulen Fahrschüler für den Führerschein in folgenden Klassen und führen auch nachstehende Seminare und Kurse durch:
Führerschein Klasse A
Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst.
FührerscheinKlasse A1
Der Führerschein der Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW sowie einem maximalen Leistungs-Gewichts-Verhältnis von 0,1 kW/kg. Hier gilt als Mindestalter: 16 Jahre.
Führerscheinklasse A2
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren.
Führerschein Klasse AM
Kleinkrafträder bis 50 cm³ und einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
Klasse Mofa: bedarf lediglich einer vom TÜV ausgestellten Prüfbescheinigung (kein Führerschein).
Führerschein Klasse B
Motorfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.5 t und maximal 9 Sitzplätzen, wahlweise mit einem Anhänger bis 750 kg Betriebsgewicht oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg
Führerschein Klasse BE
Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg
FührerscheinKlasse B196
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Führerschein Klasse L
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge
Führerschein Klasse T
Mit einem Führerschein der Klasse T dürfen folgende Maschinen bewegt werden: Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft. Hierbei muss beachtet werden, dass 16- bis 18-jährige Inhaber des Führerscheins Klasse T nur Zugmaschinen bewegen dürfen, die bauartbedingt 40 km/h nicht überschreiten.
Führerschein Klasse C
Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Führerschein Klasse CE
Der LKW Führerschein der Klasse CE ergänzt Deinen vorhandenen Führerschein Klasse C. Damit darfst Du so ziemlich jeden LKW steuern – konkret bedeutet das: weder der LKW noch der Anhänger sind an eine zulässige Gesamtmasse gebunden – Du kannst auch Anhänger ziehen, die mehr als 7.500 kg wiegen.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung, führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt.
Das Aufbauseminar wird mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet. Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Führerschein mit 17
Der „Führerschein mit 17“ gilt innerhalb von Deutschland, wird aber ebenso in Österreich anerkannt. Nach der bestandenen Prüfung erhält der Fahrschülber eine Prüfbescheinigung, die innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Geburtstag in einen regulären Führerschein umgetauscht wird.
Pflichtstunden für den Führerschein
Die Pflichtstunden für den Führerschein sind durch den Gesetzgeber für die einzelnen Führerscheinklassen festgelegt. Es sind neben den Pflichstunden in der Theorie noch Sonderfahrten zu absolvieren. Diese beinhalten Überlandfahrten, Nacht- und Dämmerungsfahrten sowie die Autobahnfahrten. Hier im Überblick die Pflichtstunden für den PKW-Führerschein:
Pflichtstunden Führerschein Klasse B (PKW-Führerschein)
- 5 Stunden Überlandfahrten
- 3 Stunden Nachtfahrten
- 4 Stunden Autobahnfahrten
- Theorie: 12 Grundstoffstunden und 4 Zusatzstoffstunden
Pflichtstunden Führerschein Klasse BE (Führerschein für den PKW Anhänger)
- 3 Stunden Überlandfahrten
- 1 Stunde Autobahnfahrt
- 1 Stunde Nacht- bzw. Dämmerungsfahrt
Sonderregelungen / Reduzierung der Pflichtstunden:
Verfügt der Fahrschüler bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse L, M oder S, reduziert sich die Theorie auf sechs Doppelstunden. Eine gleichzeitige Beantragung der Klasse A für Motorräder kann aber erst mit 17 ½ Jahren erfolgen. Soll der Motorradführerschein nachträglich gemacht werden, sind nur noch sechs Doppelstunden Grundstoff sowie 2 Doppelstunden Zusatzstoff zu absolvieren.
Wir schulen Fahrschüler aus:
Rosenheim | Schloßberg | Stephanskirchen | Prutting | Griesstätt | Vogtareuth | Halfing | Endorf | Prien | Frasdorf | | Riedering | Söllhuben | Rohrdorf | Samerberg | Nußdorf | Brannenburg | Neubeuern | Raubling | Bad Feilnbach | Bad Aibling | Kolbermoor | Bruckmühl | Großkarolinenfeld | Westerndorf | Pfaffenhofen | Schechen | Rott am Inn | und allen anderen Orten im Landkreis Rosenheim
Schlagworte für diese Seite:
Fahrschule Rosenheim | Fahrschule Holewa | Fahren lernen | Führerschein | Führerschein Praxis | Führerschein Theorie | Führerschein Klasse B | Klasse BE | Motorrad-Führerschein | Führerschein Klasse A | Führerschein Pflichtstunden | Kosten Fahrschule | Kosten Führerschein | Fahrschule Preise | Unterricht | Theorie | Führerschein Rosenheim | Fahrschule Fragebögen | Seminar ASF | Fahrschule lernen | EU Führerschein | Führerschein mit 17 | Fahrerlaubnis | Fahrschule Anmeldung | Fahren lernen Rosenheim